- Wechseln Sie bitte nicht, weil der neue Buchhalter verspricht, ein paar Euro billiger zu sein. Ihr jetziger Berater kennt Ihre Buchhaltung bereits, und das birgt gewöhnlich Vorteile: bereits eingespielte Verständigung/Kommunikation, abgestimmte, rasche Abläufe, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis.
- Beachten Sie bei einem Wechsel, dass sie, falls Sie bislang von einem Steuerberater betreut wurden, eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen!
- Falls Sie von einem Vertreter der Bilanzbuchhaltungsberufe betreut werden, gibt es keine allgemeinen Kündigungsfristen. Lesen Sie dazu in der Vollmacht, die Sie damals unterschrieben haben nach, ob Sie eine Kündigungsfrist vereinbart haben.
- Eine Buchhaltung unterjährig zu wechseln, stellt in der Regel kein Problem dar. Ist kein Honorarrückstand offen, ist der bisherige Buchhalter verpflichtet sowohl die Buchhaltungsbelege, als auch Kontoblätter, Saldenlisten und das Anlagenverzeichnis so rasch als möglich zur Verfügung zu stellen. Die Salden werden von mir kostenlos übernommen, und es kann reibungslos von mir weiter gebucht werden.